Wichtige Informationen und meine Honorare

Bitte beachten Sie, dass ich als Heilpraktikerin eine reine Privatpraxis für Selbstzahler bin und die Kosten für eine psychotherapeutische Leistung weder über die gesetzliche noch die private Krankenkasse geltend gemacht werden können.

Sie können aber versuchen die Kosten in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung nach §33 EStG abzusetzen.

  • Dies beinhaltet aber auch Vorteile:
  • kurzfristige Hilfe und Terminvergaben ohne lange Wartezeiten oder Genehmigungsverfahren
  • eine psychotherapeutische Behandlung wird somit nirgendwo „aktenkundig“
  • Sie selbst können die Frequenz und Anzahl der Sitzungen bestimmen
  • Diskretion, da so eine Therapie anonym möglich ist und ich der Schweigepflicht unterliege
  • Eine Sperrfrist für Kassenpatienten entfällt

Paargespräch 60 Minuten = 130€

Einzelgespräch 50 Minuten = 100€

Termine außerhalb der Öffnungszeiten, am Wochenende oder Abend + 20%

Terminabsagen müssen spätestens 24 Stunden vor dem Termin erfolgen.

Ein nicht abgesagter ausgefallener Termin wird als Honorarausfall in Rechnung gestellt.